Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
Fachrichtung Sozialhelfer/in

Dieser zweijährige vollzeitschulische Bildungsgang vermittelt den Berufsabschluss nach Landesrecht „Staatlich geprüfte Sozialhelferin/ Staatlich geprüfter Sozialhelfer“ und ermöglicht den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife).

Bildungsziel

Im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten die Sozialhelfer/innen einen breiten und differenzierten Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder der Gesundheits- und Sozialpflege und werden qualifiziert, Menschen in besonderen Lebenssituationen Unterstüt-zung und Hilfe zur selbstständigen Lebensführung anzubieten.

Nach dem Berufsabschluss besteht die Möglichkeit, als Hilfskraft in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten- sowie Behindertenpflege zu arbeiten.

Zusammen mit dem gleichzeitig erworbenen mittleren Schulabschluss (Fachoberschul-reife) kann diese Ausbildung aber auch als solide Grundlage zur weiteren Qualifizierung dienen, etwa zur Ausbildung als Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in usw.

Aufnahmevoraussetzung

In den Bildungsgang der Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen wird aufgenommen, wer mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.

Versetzung / Abschlussbedingungen

  • Die Leistungsanforderungen für die Versetzung erfüllt, wer in allen Fächern mit Ausnahme des Differenzierungsbereichs mindestens die Note „ausreichend“ oder in nicht mehr als einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht hat. In jedem der Praxisfächer müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sein.

  • Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern mit Ausnahme des Differenzierungsbereiches mindestens die Note „ausreichend“ oder nur in einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht hat. Die Praxisfächer müssen mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossen werden.

Abschluss/Berechtigung

Schülerinnen und Schüler dieses zweijährigen Bildungsganges erwerben

  • Zeugnis des mittleren Schulab-schlusses (Fachoberschulreife)

    wird erworben mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung

  • Berufsabschluss
    „Staatlich geprüfte Sozialhelferin/ Staatlich geprüfter Sozialhelfer“

    wird erworben mit Bestehen der Abschlussprüfung

Beratung

Auskunft erteilt nach Absprache Frau OStR` Biela.

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WEITERE INFO

Flyer

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Kosten

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Anmeldung

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AKTUELLES

Fachmesse auf 30.000 m²

Schülerbeitrag über den Besuch auf der Pflegemesse Rehacare in Düsseldorf


Mehr Vertrauen ineinander durch Naturerlebnis

Schülerbeitrag über die Naturerlebnisschule in Raesfeld


Discofox im Rollstuhl

Schülerbeitrag über den Besuch auf der Pflegemesse Rehacare in Düsseldorf


Sozialhelfer sagen DANKE

Praktikum im Seniorenheim

ROLLSTUHLAKTIONEN

2009

2008

2007

2006

UNTERRICHTSFÄCHER

Berufsbezogener Lernbereich

Sozialpädagogik und Sozialpflege

Fachpraxis Sozialpädagogik

Ernährung und Hauswirtschaft

Fachpraxis hauswirtschaftliche Versorgung

Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung

Mathematik

Englisch

Praktika ¹)

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Religionslehre

Sport/Gesundheitsförderung

Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

Wahlfach ²)


¹) Praktika von insg. 16 Wochen werden in der Regel als Blockpraktika in Einrichtungen der Familien-, Alten-, Behinderten- sowie der Kinder- und Jugendhilfe abgeleistet und von Lehrkräften der Schule betreut.

²) Das Fächerangebot ist abhängig von den Möglichkeiten der Schule

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