Kaufmännische Ausbildung - Bürokaufmann/-frau
(Stand: August 2009)
Aufnahmevoraussetzungen
Da die Einstellung Sache des Ausbildungsbetriebes ist, entscheidet dieser auch über die Voraussetzungen.
Grundsätzlich ist nach § 38 des Schulgesetzes jeder - auch volljährige Auszubildende -, der in einem
Ausbildungsverhältnis steht, berufsschulpflichtig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Vollendung des
einundzwanzigsten Lebensjahrs begonnen wurde.
Mit Hauptschulabschluss möglich; empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss oder das Abitur.
Schüler/innen mit Hauptschulabschluss haben häufig Probleme, da der Lehrplan für Bürokaufleute
ähnliche Inhalte wie der Lehrplan für Industriekaufleute aufweist (geändertes Berufsbild seit 1991, das
mit dem alten Berufsbild Bürogehilfe/in nichts mehr zu tun hat).
Allgemein: Interesse an und Eignung für kaufmännische Problemstellungen, d.h. gutes Verständnis für
Rechnen und Mathematik, Interesse an betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Problemstellungen sowie an EDV.
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im
Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Abschluss und Berechtigung
Führen der anerkannten Berufsbezeichnung gem. BBiG.
Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann in Verbindung mit dem Berufsabschlusszeugnis der
zuständigen Stelle der mittlere Schulabschluss erworben werden. Er berechtigt zum Besuch weiterführender Schulen.
Die erreichte Qualifikation und die damit verbundenen Berechtigungen werden im Abschlusszeugnis der
Berufsschule bescheinigt.
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
Bei bestandener Prüfung wird das Prüfungszeugnis der IHK sowie das Abschlusszeugnis der Berufsschule erworben.
Bei entsprechender Vorbildung (FOS-Reife) kann die Fachoberschule Wirtschaft besucht werden. In dem einjährigen
Bildungsgang wird u.a. auf ein Studium vorbereitet und die Fachhochschulreife erworben werden.
IHK-Zeugnis berechtigt zur Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter mit entsprechender Einstufung nach Tarifvertrag.
Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
Fachkaufmann/-frau für Einkauf und Materialwirtschaft, Marketing, Finanzierung, Personalwesen,
Geschäfts- und Finanzbuchführung, Vorratswirtschaft
Bürofachwirt/-in
Betriebswirt/-in für Bürokommunikation, Logistik, Wirtschaftsinformatik
Bilanzbuchhalter/-in
Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalte
3 Jahre; Verkürzung gem. BBiG möglich. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung den gemeinsamen Auftrag, zur
qualifizierten Fachkraft in den anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden. Dabei ist die Berufsschule ein eigenständiger
Lernort. Der Unterricht in der Berufsschule umfasst berufliche Lerninhalte und eine berufsbezogene Erweiterung der
vorher erworbenen allgemeinen Bildung, insbesondere in den Bereichen Deutsch (Kommunikation), Politik, Wirtschaft,
Religion und Sport.
Inhalte und Ablauf
Allgemeine Wirtschaftslehre (rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen, Absatz, Beschaffung,
Zahlungsverkehr, Unternehmensformen, Finanzierung und Investition, Steuern und Versicherungen)
Spezielle Wirtschaftslehre (Gestaltung von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitszeit, Personalwirtschaft,
Betriebliche Organisation, Anfrage und Auftragsbearbeitung, Organisation und Lagerhaltung, Einsatz von Datenverarbeitung,
Arbeitsabläufe, Organisation, Übermittlung von Informationen)
Rechnungswesen (kaufmännisches Rechnen, Grundlagen der Buchführung, Beschaffung und Absatz, Zahlungsverkehr und
Finanzwirtschaft, Personalwirtschaft, Anlagenwirtschaft, Statistik, Jahresabschluss, Kosten -und Leistungsrechnung, Planungsrechnung)
Datenverarbeitung (Datenbank und Tabellenkalkulation, Aufbau und Funktion eines DV-Systems, Kommunikation)
Textverarbeitung (Erarbeitung der Tastatur nach DIN 5008, Gestaltungs- und Korrekturmöglichkeiten, formgerechte
Schriftstücke, Baustein- und Serienkorrespondenz, Geschäftsbriefe)
Deutsch (Kommunikation) (Kommunikationsmodelle und nonverbale Kommunikation, zwischenmenschlicher Umgang, Geschäftskorrespondenz)
Politik (rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung, Wirtschaftsgeschichte, Umweltproblematik, Geschichte Deutschlands,
Grundgesetz und Staatsaufbau, Wirtschaftspolitik)
Sport (u.a. Rückenschule)
Die Zwischenprüfung erfolgt in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres.
Berufsausübung(ausgewählte Merkmale)
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung können Kaufleute für Bürokommunikation in Bereichen der Bürokommunikation oder -koordination, der Textverarbeitung sowie im bereichsbezogenen Personal- und Rechnungswesen oder in der Sachbearbeitung der jeweiligen Einsatzbereiche tätig sein.
Tätigkeiten
Eingeben von Texten, Bearbeiten, Sichern und Übermitteln der Texte, Erstellen und Anwenden von Textbausteinen
Führen der Korrespondenz
Mitarbeit in der Materialverwaltung
Bearbeitung von Posteingang, Postverteilung, Postausgang
Erstellen von Statistiken
Führen von Terminplänen, -kalendern und Urlaubslisten
Rechnungserstellung, -prüfung, -bearbeitung
Bedienen von Bürokommunikationsgeräten
Vorbereiten von Reisen, Besprechungen, Sitzungen
Ablage aller anfallenden Schriftstücke
Mitarbeit in der Personalverwaltung sowie in Sacharbeitsgebieten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder allgemeine Verwaltung)
Führen von Telefonaten, Erteilen von Auskünften
Empfangen von Besuchern.
Arbeitsmittel / Werkzeuge / Material
Büromaterial
Büromaschinen und -geräte (Textverarbeitungssysteme, Telefax, Kopierer)
Telefon
Terminkalender, Postmappen
Schriftstücke, Akten, Post
Belege, Rechnungen
Reiseunterlagen, Sitzungs- und Besprechungsunterlagen
Umgang mit:
Arbeitsort / Arbeitsumgebung
Anmeldung und weitere Informationen
In der Regel melden die Ausbildungsbetriebe den Auszubildenden an der für sie zuständigen Berufsschule an.
Während des Berufsschulbesuches gelten für die Auszubildenden die Grundsätze der Zusammenarbeit im dualen Ausbildungssystem.
Kosten
Der Besuch der Berufsschule ist schulgeldfrei.
Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen teilweise kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Auszubildenden erhalten von ihrem Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung (siehe Tarifverträge).
Zusätzlich kann in besonderen Fällen Ausbildungsförderung gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
zu stellen.
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