Kaufmännische Ausbildung - Bürokaufmann/-frau

(Stand: August 2009)

Aufnahmevoraussetzungen

Da die Einstellung Sache des Ausbildungsbetriebes ist, entscheidet dieser auch über die Voraussetzungen.

  • Grundsätzlich ist nach § 38 des Schulgesetzes jeder - auch volljährige Aus­zubildende -, der in einem Ausbildungsverhältnis steht, berufsschul­pflichtig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Vollendung des einundzwan­zigsten Lebensjahrs begonnen wurde.

  • Mit Hauptschulabschluss möglich; empfehlenswert ist ein guter Realschul­abschluss oder das Abitur.

  • Schüler/innen mit Hauptschulabschluss haben häufig Probleme, da der Lehr­plan für Bürokaufleute ähnliche Inhalte wie der Lehr­plan für Industrie­kauf­leute aufweist (geändertes Berufsbild seit 1991, das mit dem alten Berufsbild Bürogehilfe/in nichts mehr zu tun hat).

  • Allgemein: Interesse an und Eignung für kaufmännische Problemstellungen, d.h. gutes Verständnis für Rechnen und Mathematik, Interesse an betriebs­wirtschaftlichen und rechtlichen Problemstellungen sowie an EDV.

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG. Die drei­jährige Ausbildung erfolgt im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Abschluss und Berechtigung

  • Führen der anerkannten Berufsbezeichnung gem. BBiG.

  • Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann in Verbindung mit dem Berufsabschlusszeugnis der zuständigen Stelle der mittlere Schulabschluss erworben werden. Er berechtigt zum Besuch weiterführender Schulen.

  • Die erreichte Qualifikation und die damit verbundenen Berechtigungen werden im Abschlusszeugnis der Berufsschule bescheinigt.

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten

Bei bestandener Prüfung wird das Prüfungszeugnis der IHK sowie das Abschluss­zeugnis der Berufsschule erworben. Bei entsprechender Vorbildung (FOS-Reife) kann die Fachoberschule Wirtschaft besucht werden. In dem einjährigen Bil­dungs­gang wird u.a. auf ein Studium vorbereitet und die Fachhochschulreife erworben werden. IHK-Zeugnis berechtigt zur Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter mit ent­sprechender Einstufung nach Tarifvertrag. Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)

  • Fachkaufmann/-frau für Einkauf und Materialwirtschaft, Marketing, Finan­zierung, Personalwesen, Geschäfts- und Finanzbuchführung, Vorrats­wirtschaft

  • Bürofachwirt/-in

  • Betriebswirt/-in für Bürokommunikation, Logistik, Wirtschaftsinformatik

  • Bilanzbuchhalter/-in

Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalte

3 Jahre; Verkürzung gem. BBiG möglich. Die Berufsschule und die Ausbildungs­betriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung den gemeinsamen Auftrag, zur qualifizierten Fachkraft in den anerkannten Ausbildungs­berufen auszubilden. Dabei ist die Berufsschule ein eigenständiger Lernort. Der Unterricht in der Berufsschule umfasst berufliche Lerninhalte und eine berufsbezogene Erweiterung der vorher erworbenen allgemeinen Bildung, insbesondere in den Bereichen Deutsch (Kommunikation), Politik, Wirtschaft, Religion und Sport.

Inhalte und Ablauf

  • Allgemeine Wirtschaftslehre (rechtliche und betriebswirtschaftliche Grund­lagen, Absatz, Beschaffung, Zahlungsverkehr, Unternehmensformen, Finanzierung und Investition, Steuern und Versicherungen)

  • Spezielle Wirtschaftslehre (Gestaltung von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Arbeitszeit, Personal­wirtschaft, Betriebliche Organisation, Anfrage und Auf­tragsbearbeitung, Organisation und Lagerhaltung, Einsatz von Daten­verarbeitung, Arbeitsabläufe, Organisation, Übermittlung von Informationen)

  • Rechnungswesen (kaufmännisches Rechnen, Grundlagen der Buchführung, Beschaffung und Absatz, Zahlungsverkehr und Finanzwirtschaft, Personal­wirtschaft, Anlagenwirtschaft, Statistik, Jahresabschluss, Kosten -und Leistungsrechnung, Planungsrechnung)

  • Datenverarbeitung (Datenbank und Tabellenkalkulation, Aufbau und Funktion eines DV-Systems, Kommunikation)

  • Textverarbeitung (Erarbeitung der Tastatur nach DIN 5008, Gestaltungs- und Korrekturmöglichkeiten, formgerechte Schriftstücke, Baustein- und Serienkorrespondenz, Geschäftsbriefe)

  • Deutsch (Kommunikation) (Kommunikationsmodelle und nonverbale Kommuni­kation, zwischenmenschlicher Umgang, Geschäftskorrespondenz)

  • Politik (rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung, Wirtschafts­geschichte, Umweltproblematik, Geschichte Deutschlands, Grundgesetz und Staatsaufbau, Wirtschaftspolitik)

  • Sport (u.a. Rückenschule)

Die Zwischenprüfung erfolgt in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres.

Berufsausübung

(ausgewählte Merkmale)

Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung können Kaufleute für Büro­kommunikation in Bereichen der Bürokommunikation oder -koordination, der Textverarbeitung sowie im bereichsbezogenen Personal- und Rechnungswesen oder in der Sachbearbeitung der jeweiligen Einsatzbereiche tätig sein.

Tätigkeiten

  • Eingeben von Texten, Bearbeiten, Sichern und Übermitteln der Texte, Erstellen und Anwenden von Textbausteinen

  • Führen der Korrespondenz

  • Mitarbeit in der Materialverwaltung

  • Bearbeitung von Posteingang, Postverteilung, Postausgang

  • Erstellen von Statistiken

  • Führen von Terminplänen, -kalendern und Urlaubslisten

  • Rechnungserstellung, -prüfung, -bearbeitung

  • Bedienen von Bürokommunikationsgeräten

  • Vorbereiten von Reisen, Besprechungen, Sitzungen

  • Ablage aller anfallenden Schriftstücke

  • Mitarbeit in der Personalverwaltung sowie in Sacharbeitsgebieten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder allgemeine Verwaltung)

  • Führen von Telefonaten, Erteilen von Auskünften

  • Empfangen von Besuchern.

Arbeitsmittel / Werkzeuge / Material

  • Büromaterial

  • Büromaschinen und -geräte (Textverarbeitungssysteme, Telefax, Kopierer)

  • Telefon

  • Terminkalender, Postmappen

  • Schriftstücke, Akten, Post

  • Belege, Rechnungen

  • Reiseunterlagen, Sitzungs- und Besprechungsunterlagen

Umgang mit:

  • Kollegen, Vorgesetzten, Büroleitern, Betriebsleitern

  • Kunden, Besuchern

Arbeitsort / Arbeitsumgebung

  • Büro

Anmeldung und weitere Informationen

In der Regel melden die Ausbildungsbetriebe den Auszubildenden an der für sie zuständigen Berufsschule an.

Während des Berufsschulbesuches gelten für die Auszubildenden die Grundsätze der Zusammenarbeit im dualen Ausbildungssystem.

Kosten

  • Der Besuch der Berufsschule ist schulgeldfrei.

  • Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen teilweise kosten­los zur Verfügung gestellt.

  • Die Auszubildenden erhalten von ihrem Ausbildungsbetrieb eine angemes­se­ne Ausbildungsvergütung (siehe Tarifverträge). Zusätzlich kann in besonderen Fällen Ausbildungsförderung gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.

WEITERE INFO

Anmeldung

Wie ich mich anmelde

Beratung

Auskunft erteilt nach Absprache Herr OStR Werner Wenzel.