Ein Gurt ist kein Gurt!
„Was soll denn das?“, so ein Schüler der Fachklasse der Dachdecker Unterstufe. Aufklärung brachte ein zweistündiges Seminar, das von den Herren Oberkommissaren Elfering und Knufmann der Kreispolizeibehörde Borken abgehalten wurde. „Schlecht gesicherte Gefahrgüter (z.B.: Lösungsmittel, Gasflaschen,…) stellen weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar. Treten Gefahrgüter aufgrund der mangelhaften Ladungssicherung aus, könnten Umweltdelikte oder eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Dann sind wir im Bereich der Straftatbestände“, so eine wichtige Info. Wie heißt es doch im Gesetz: …sind so zu verstauen, dass sie selbst bei einer Vollbremsung und plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen können… . Große Lasten gehören daher direkt an die Rückwand der Fahrerkabinen oder sind gegen Verrutschen durch Gurte und Rutschmatten zu sichern. Das „Wie“ wurde durch geeignetes Demonstrationsmaterial in der Stunde gezeigt.
Thema „Gurte“: Ein Rollladengurt ist kein Spanngurt, und daher kein zugelassener Gurt! Auch defekte oder geknotete Gurte sind nicht erlaubt. „Es drohen hier 3 Punkte sowie 100€ Bußgeld“, so Herr Elfering. Ein ordnungsgemäßer Spanngurt hat ein Herstelleretikett zu tragen, auf dem die Maximallasten abzulesen sind. Ein Abtrennen dieser Herstellerbezeichnungen bedeutet damit ein Bußgeld, denn dieser Gurt ist somit kein Gurt.
Weitere Aspekte des Seminars waren das Führerscheinrecht, das Ablaufdatum von Benzinkanistern sowie die leidigen Schrumpffolien, die keine Ladungssicherung darstellen, sondern lediglich der Verpackung dienen. Die werdenden Dachdecker wurden von Herrn Knufmann darauf aufmerksam gemacht, dass der richtige Führerschein für Handwerker der der Klasse BE ist.
Für die zwei Stunden war dies eine Menge an Fachwissen, das sich hoffentlich auch auszahlt.
(DK 2010-12-18)