Ein Gurt ist kein Gurt!

„Was soll denn das?“, so ein Schüler der Fachklasse der Dachdecker Unterstufe. Aufklärung brachte ein zweistündiges Seminar, das von den Herren Oberkommissaren Elfering und Knufmann der Kreispolizeibehörde Borken abgehalten wur­de. „Schlecht gesicherte Gefahrgüter (z.B.: Lösungsmittel, Gasflaschen,…) stellen weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar. Treten Gefahrgüter aufgrund der mangelhaften Ladungssicherung aus, könnten Umweltdelikte oder eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Dann sind wir im Bereich der Straftatbestände“, so eine wichtige Info. Wie heißt es doch im Gesetz: …sind so zu verstauen, dass sie selbst bei einer Vollbremsung und plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrut­schen können… . Große Lasten gehören daher direkt an die Rückwand der Fahrerkabinen oder sind gegen Verrutschen durch Gurte und Rutschmatten zu sichern. Das „Wie“ wurde durch geeignetes Demonstrations­mater­ial in der Stunde gezeigt.

Thema „Gurte“: Ein Rollladengurt ist kein Spanngurt, und daher kein zugelassener Gurt! Auch defekte oder gekno­tete Gurte sind nicht erlaubt. „Es drohen hier 3 Punkte sowie 100€ Bußgeld“, so Herr Elfering. Ein ordnungs­ge­mäßer Spanngurt hat ein Herstelleretikett zu tragen, auf dem die Maximallasten abzulesen sind. Ein Abtrennen die­ser Herstellerbezeichnungen bedeutet damit ein Buß­geld, denn dieser Gurt ist somit kein Gurt.

Weitere Aspekte des Seminars waren das Führerschein­recht, das Ablaufdatum von Benzinkanistern sowie die leidigen Schrumpffolien, die keine Ladungssicherung dar­stellen, sondern lediglich der Verpackung dienen. Die wer­denden Dachdecker wurden von Herrn Knufmann darauf aufmerksam gemacht, dass der richtige Führer­schein für Handwerker der der Klasse BE ist.

Für die zwei Stunden war dies eine Menge an Fachwissen, das sich hoffentlich auch auszahlt.

(DK 2010-12-18)

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