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Betriebliche Ausbildung

Grundlage für die betriebliche Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufes. Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt, an ein bis zwei Tagen (Länderrechtliche Regelungen: je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsjahr) werden Berufsschultage angeboten. Alternativ wird auch sogenannter Blockunterricht durchgeführt. Das bedeutet, dass der Auszubildende bzw. Lehrling für bis zu 8 Wochen am Stück vollständig nur in der Schule ist. Sie wird oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen und Kammern (Deutschland) stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen. Die Dauer solcher Lehrgänge kann drei bis vier Wochen pro Jahr betragen. In Österreich wird die theoretische Ausbildung ein Tag pro Woche, wie in Wien oder geblockt bis zu zwei Monate im Jahr in Berufsschulen durchgeführt.

Schulische Ausbildung

Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer resp. Kantone und den jeweils geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan basieren. Der Besuch der Berufsschule umfasst in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche, was zwei Schultagen entspräche. Da jedoch im allgemeinen nicht der volle Unterricht erteilt werden kann, beschränkt sich der Unterricht oft auf acht Stunden, die an einem Tag unterrichtet werden. Die Ausbildung in der Berufsschule umfasst einen fachtheoretischen und einen allgemeinen Teil. Zum allgemeinen Teil gehören in allen Berufen die Fächer Deutsch (Kommunikation), Politik (Gesellschaftslehre), Religion (Lebensfragen, Werte, Normen) und Sport (Gesundheitsförderung).

Der Berufsschulunterricht wird entweder in Teilzeitform (wöchentlich ein oder zwei Tage) oder in Blockform (zusammengefasst zu mehreren Wochen 'am Stück') organisiert. Berufe mit nur wenigen Ausbildungsverhältnissen (so genannte Splitterberufe) werden in Landesfachklassen oder Bundesfachklassen zusammengefasst.

Allgemein

Entsprechend kommen noch als „Zusatzfächer“ Deutsch, Reli, Sport, Gesundheitsförderung, Politik und Gesellschaftslehre hinzu.

Aus der nachfolgenden Tabelle kannst du entnehmen, wie sich die Unterrichtsstunden in der Ausbildung zum Verkäufer/in und Einzelhandelskaufmann/Frau verteilen:

Die Stundentafel für die beiden ersten Ausbildungsjahre gelten sowohl für den Ausbildungsberuf Verkäuferin/Verkäufer als auch für den Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel. Die Stundentafel für das dritte Ausbildungsjahr gilt nur für den Beruf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel.

Unterrichtsstunden

1.Jahr

2.Jahr

3.Jahr

Summe

I. Berufsbezogener Lernbereich

Kundenkommunikation und -service

100-160

60

60

220-280

Warenbezogene Prozesse

60-80

120

-

180-200

Wirtschafts- und Sozialprozesse

80

40

140

260

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

-

60

80

140

Datenverarbeitung

0-40

-

-

40

Fremdsprache

0-40

0-40

0-40

40-120

Summe:

320

280-320

280-320

880-960

II. Differenzierungsbereich

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A1, A2, A3.1 und A3.2 gelten entsprechend.

III. Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A1, A2, A3.1 und A3.2 gelten entsprechend.

Religionslehre

Sport/Gesundheitsförderung

Politik/Gesellschaftslehre

(Joey, Theresa)

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