Fachrichtung Sozialassistent/in2021-11-12T22:30:05+01:00

Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistent/in

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Diese vollzeitschulische Ausbildung wendet sich besonders an junge Menschen, die einen sozialpflegerischen Beruf ergreifen wollen und denen die praktische Ausbildung mehr liegt als die theoretische. Der Bildungsgang vermittelt den Berufsabschluss nach Landesrecht „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent“ mit Zertifikat über die berufliche Qualifikation zur „Betreuungskraft“ und ermöglicht den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife).

Bildungsziel

Im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten die Sozialhelfer/innen einen breiten und differenzierten Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder der Gesundheits- und Sozialpflege und werden qualifiziert, Menschen in besonderen Lebenssituationen Unterstützung und Hilfe zur selbstständigen Lebensführung anzubieten. Für diese Qualifikation sind neben den fachlichen Kenntnissen auch personale und soziale Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Verlässlichkeit notwendig.

Nach dem Berufsabschluss besteht die Möglichkeit, als Zweitkraft in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Kinder-, Familien-, Alten- sowie Behindertenpflege zu arbeiten. Zusammen mit dem gleichzeitig erworbenen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann diese Ausbildung aber auch als solide Grundlage zur weiteren Qualifizierung dienen, etwa zur Ausbildung als Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in usw.

Aufnahmevoraussetzung

In dem Bildungsgang der Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen wird aufgenommen, wer mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.

Praktika
Insgesamt 16 Wochen während der Unterrichtszeit

  • 3 Wochen in einer Tageseinrichtung für Kinder
  • 4 Wochen in einer Einrichtung der Altenpflege
  • 6 Wochen in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung
  • 3 Wochen Wahlpraktikum

Versetzung / Abschlussbedingungen

Die Leistungsanforderungen für die Versetzung erfüllt, wer in allen Fächern mit Ausnahme des Differenzierungsbereichs mindestens die Note „ausreichend“ oder in nicht mehr als einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht hat. In jedem der Praxisfächer müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sein.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer in allen Fächern mit Ausnahme des Differenzierungsbereiches mindestens die Note „ausreichend“ oder nur in einem Fach die Note „mangelhaft“ erreicht hat und die für den Beruf unabdingbaren Kernkompetenzen erreicht hat.

Abschluss / Berechtigung

Schülerinnen und Schüler dieses zweijährigen Bildungsganges erwerben:

den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe mit der Zulassung zur Berufsabschlussprüfung

Informationsmaterial

Flyer Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistent/in

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