Bäcker/in2021-11-07T16:03:38+01:00

Ausbildungsberuf Bäcker/in

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Berufsbild

Bäckerinnen und Bäcker backen in erster Linie Brote und Klein­gebä­cke, wie z.B. Brötchen. Daneben stellen sie aber auch Feinback-, Dau­erback- und Konditorwaren her. Sie stellen die unterschiedlichsten Massen nach Rezepten zusammen, sorgen durch Abwiegen der Zuta­ten für die richtige Rezepturzusammenstellung und überwachen die Teig­bildungs- und Gärungsvorgänge.

Zur Unterstützung ihrer hand­werk­lichen Tätigkeit setzen sie z. B. Anschlag- und Knetmaschinen ein, die ihnen schwere und ständig wiederkehrende Arbeiten abnehmen. Sie ar­beiten u. a. mit Backöfen, Gärunterbrechern oder Backautomaten nach vorausgeplanten Programmen und geben den fertigen Produkten durch Überziehen, Glasieren oder Garnieren das appetitliche Aussehen. Moder­ne Kühlanlagen und Gefrierverfahren erleichtern in Handwerk und Indus­trie die Vorratshaltung der leichtverderblichen Backwaren.

Beschäftigt sind sie überwiegend in kleinen privaten Bäckereibetrieben wo sie oft auch den Verkauf und die Bewirtung der Gäste übernehmen. Wei­ter­hin arbeiten Bäcker in den Produktionshallen von industrialisierten Großbäckereien.

Voraussetzungen

Ein Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur sind wünschenswert. Mit einem Sonderschulabschluss bestehen aber auch Berufschancen.

Auch der Spaß am Umgang mit Menschen, am Beraten, Verkaufen und Gestalten sind Voraussetzungen für diesen Beruf. Weiterhin nötig sind eine körperliche Belastbarkeit und die Bereitschaft, seinen Tag-Nacht-Rhythmus in gewissem Maße zu verschieben. Die Arbeit in Bäckereien beginnt in der späten Nacht oder am sehr frühen Morgen; Arbeitszeiten, die um ein oder zwei Uhr nachts beginnen, sind eher die Regel als die Ausnahme.

Der ideale Beruf für ausgeschlafene junge Leute, die gern früh Feierabend haben. Oft wird auch die Feinstaubbelastung unterschätzt, die der Bäcker ausgesetzt ist. Aus diesem Grund sind Personen mit (chronischen) Atemwegsbeschwerden kaum geeignet, den Beruf auszuüben.

Gliederung der Berufsausbildung

Die Ausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung, die sich aus betrieblichen (praktischen) und schulischen (theoretischen) Bestandteilen zusammensetzt. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zeugnisse, Abschlüsse, Prüfungen

Am Ende eines jeden Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die Noten derjenigen Fächer, die im abgelaufenen Schuljahr erteilt wur­den. Die Zeugnisnoten sind also Jahresleistungsnoten, gebildet aus den No­ten für die schriftlichen Leistungen und die sonstigen Leistungen. Das Zeugnis enthält ferner Angaben über Unterrichtsversäumnisse sowie eine Bemerkung über das Erfüllen oder Nichterfüllen der Leistungs­anfor­der­un­gen.

Die Leistungsanforderungen des abgelaufenen Schuljahres sind erfüllt, wenn in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ erteilt wurde.

Eine Nichtversetzung findet nicht statt, da Auszubildende nach Ablauf der vertraglichen Ausbildungsdauer das Recht haben, sich zur Prüfung zu melden, unabhängig davon, ob sie die letzte Klasse der Berufsschule erreicht haben oder nicht.

Ein Halbjahreszeugnis erhält ein Auszubildender nur, wenn er ein halbes Jahr darauf an einer Gesellenprüfung teilnimmt. Daraus ergibt sich, dass nur zum Halbjahreswechsel in der Oberstufe ein solches Halbjahres­zeugnis ausgestellt wird.

Das Abschlusszeugnis enthält die jeweils letzten Noten aller Fächer des Bildungsgangs, also auch die der vorzeitig abgeschlossenen, sowie die Berufsschulabschlussnote, die aus den Noten des Abschlusszeugnisses errechnet wird.

Berufsschulabschluss

Der Berufsschulabschluss ist unabhängig vom Bestehen der Gesellen­prüfung. Er ist der Abschluss eines staatlichen Bildungsganges, während die Gesellenprüfung eine Kammerprüfung in Wahrnehmung der Inter­es­sen des ausbildenden Handwerks ist.

Der Berufsschulabschluss wird erteilt, wenn die Leistungen auf dem Ab­schlusszeugnis in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Lässt sich diese Bedingung durch Beseitigen nur einer weiteren mangelhaften Leis­tung erfüllen, so ist eine Nachprüfung möglich.

Integrierter Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I

Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I – Haupt­schul­ab­schluss nach Klasse 10 – gleichwertig. Der Hauptschulabschluss wird allerdings nur erteilt, wenn er im Vorfeld noch nicht erlangt wurde.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den mittleren Abschluss – Fachoberschulreife -, wenn bei der Durchschnitts­note des Berufsschulabschlusszeugnisses mindestens eine 3,0 erreicht wurde, die Gesellenprüfung bestanden wurde und die für die Fachober­schulreife notwendigen Englischkenntnisse nachwiesen wurden. Der not­wendige Englischkurs kann am BK Borken besucht werden.

Zwischen- und Gesellenprüfung

Zwischen- und Gesellenprüfungen sind keine schulischen (staatlichen), sondern Kammerprüfungen, die vom örtlichen Prüfungsausschuss im Auftrag der Handwerkskammer abgenommen werden. Die Verbindung zur Berufsschule ist in der Person des Fachlehrers gegeben, der Mitglied des Prüfungsausschusses ist, sowie in den Prüfungsinhalten, die auch Lerninhalte der Berufsschule sind.

Die fachtheoretischen und fach­prak­tischen Prüfungsaufgaben werden nach derzeitiger Praxis in Kooperation zwischen den örtlichen Prüfungsausschüssen in Borken, Bocholt und Ahaus unter Mitwirkung der überbetrieblichen Ausbildungs­stätte West­münsterland Ahaus zusammengestellt. Mehr Informationen zur Zwi­schen- und Gesellenprüfung gibt es in der Verordnung über die Aus­bildung.

Informationsmaterial

Flyer Berufsschule Agrarwirtschaft - Bäcker/in

Berufsschule Ausbildungsbereiche

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