Ausbildungsberuf Gärtner/in
Ausbildungsprofil
Schwerpunkt der Tätigkeit im Produktionsgartenbau ist die Vermehrung und das Kultivieren von Pflanzen. Die Ausbildung erfolgt hier im Wesentlichen in den Fachrichtungen: Baumschule und Zierpflanzenbau sowie Stauden. Oft hilft eine hochentwickelte technische Ausstattung bei der Arbeit in den Betrieben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich auf den Verkauf von Pflanzen zu spezialisieren (Pflanzenfachberater).
Gärtnerinnen und Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bauen und pflegen Außenanlagen, insbesondere Grünflächen aller Art. Dort sind sie überwiegend im Freien auf landschaftsgärtnerischen Baustellen, in Gärten und Grünanlagen sowie Anlagen für Sport, Spiel und Freizeit tätig.
Zur Wahrnehmung der genannten Aufgaben sind umfassende berufliche Fähigkeiten erforderlich, die sowohl technische als auch biologische Aufgabengebiete verbindet. Für die Vermarktung der produzierten Pflanzen und erstellten Dienstleistungen sind darüber hinaus kaufmännischer Fragestellung zu berücksichtigen.
Enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis
Am Berufskolleg Borken ist die enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis wesentliches Prinzip des Unterrichts. Die Lösung praxisnaher Aufgabenstellungen im Unterricht knüpft an die betrieblichen Erfahrungen der Auszubildenden an und fördert somit das eigenverantwortliche Arbeiten in besonderer Weise.
Lernfelder
Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Unterrichtsinhalte in der Berufsschule nach folgenden Lernfeldern unterteilt:
So läuft es
Die Ausbildung zum Gärtner dauert 3 Jahre. Auszubildende mit Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung haben die Voraussetzung für eine eventuelle Verkürzung der Lehrzeit. Nähere Auskunft hierzu erteilt die Landwirtschaftskammer. Auszubildende mit verkürzter Lehrzeit steigen in der Regel in der Mittelstufe ein.
Abschluss
Zu einer fundierten Ausbildung gehören Prüfungen und Abschlüsse, die auch verschiedene Berechtigungen enthalten.
Nach der Erfüllung der Berufsschulzeit wird der Berufsschulabschluss vergeben, wenn nicht mehr als eine Note „mangelhaft“ oder ein „ungenügend“ erteilt worden ist. Der Berufsschulabschluss ist Voraussetzung für den Besuch der Fachschule.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sekundarabschluss I oder auch die Fachoberschulreife vergeben werden. Über die speziellen Regelungen informieren wir zu Beginn der Ausbildung.
Die Zwischenprüfung findet im Herbst/Winter des zweiten Ausbildungsjahres statt. Diese ist aufgeteilt in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Anhand praxisbezogener Aufgaben werden die im Ausbildungsbetrieb und die im Berufsschulunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft. Ziel ist hier die Ermittlung des Ausbildungsstands, um gezielt beratend und gegebenenfalls korrigierend unterstützen zu können. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung umfasst drei schriftliche Arbeiten (Pflanzenverwendung, Betriebliche Zusammenhänge, Wirtschafts- und Sozialkunde). Eine praxisorientierte Fragestellung ist Grundlage der Ausrichtung der Prüfung. Neben dem mündlichen Prüfungsteil und der Pflanzenbestimmung bildet die praktische Prüfung einen weiteren Schwerpunkt. Hier sind insbesondere bautechnische und vegetationstechnische Gewerke zu erstellen. Die Zwischen- und Abschlussprüfung ist vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer NRW abzulegen. Er setzt sich zusammen aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrkräften der gärtnerischen Berufsschulen zusammen.
Nach bestandener Abschlussprüfung hat man sich den Berufsabschluss als Gärtnerin / Gärtner verdient. Danach bestehen vielfältige Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Einige Möglichkeiten werden nachfolgend dargestellt. Gerne stehen wir auch bezüglich des weiteren Berufsweges beratend zur Verfügung.