Konditor/in2021-11-07T16:29:37+01:00

Ausbildungsberuf Konditor/in

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Geschmacksempfinden und ein Gespür für Ästhetik

Im Unterschied zum Bäcker beschäftigen sich Konditoren in erster Li­nie mit Feinbackwaren. Dies sind Produkte wie Kuchen, Torten, Pra­li­nen, Kon­fekt und verschiedene Zuckererzeugnisse. Auch das Ver­kau­fen der Produkte und Bedienen der Kunden kann zum Auf­gaben­be­reich gehö­ren. Der Konditor kann seiner Phantasie freien Lauf lassen, wenn er die vielen Techniken und Rezepte zur Herstellung seiner Pro­dukte be­herrscht. Er arbeitet auch mit modernen Maschinen und hat Spaß daran, in einem Team akkurat und hygienisch zu arbeiten.

Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in Konditoreien, Cafés, Bäckereien mit Feinbacksortiment, sowie in Restaurants und Hotelküchen. Hand­werk­liche Geschicklichkeit, ein hohes Maß an Kreativität, ein sehr gutes Geruchs- und Geschmacksempfinden und ein Gespür für Ästhetik zeich­nen einen Konditor aus. Diese Voraussetzungen ermöglichen ihm das Kreieren und Verzieren der feinen Backwaren, die oft nach indivi­duellen Kundenwünschen, wie z. B. Hochzeiten oder andere Fest­lich­keiten, in sorgfältiger Handarbeit gefertigt werden. Im Gegensatz zum Bäcker beginnen Konditoren etwas später mit ihrer Arbeit, jedoch immer noch relativ früh in den Morgenstunden.

Gliederung der Berufsausbildung

Die Ausbildung zum Konditor/zur Konditorin erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung, die sich aus betrieblichen (praktischen) und schulischen (theoretischen) Bestandteilen zusammensetzt. Eine Ver­kür­zung der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen mög­lich.

Zeugnisse, Abschlüsse, Prüfungen

Am Ende eines jeden Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt. Es ent­hält die Noten derjenigen Fächer, die im abgelaufenen Schuljahr erteilt wur­den. Die Zeugnisnoten sind also Jahresleistungsnoten, gebildet aus den Noten für die schriftlichen Leistungen und die sonstigen Leis­tun­gen. Das Zeugnis enthält ferner Angaben über Unterrichtsversäum­nisse sowie eine Bemerkung über das Erfüllen oder Nichterfüllen der Leistungs­anforder­ungen.

Die Leistungsanforderungen des abgelaufenen Schuljahres sind erfüllt, wenn in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ erteilt wurde. Eine Nichtversetzung findet nicht statt, da Auszubildende nach Ablauf der ver­traglichen Ausbildungsdauer das Recht haben, sich zur Prüfung zu melden, unabhängig davon, ob sie die letzte Klasse der Berufsschule erreicht haben oder nicht.

Ein Halbjahreszeugnis erhält ein Auszubildender nur, wenn er ein halbes Jahr darauf an einer Gesellenprüfung teilnimmt. Daraus ergibt sich, dass nur zum Halbjahreswechsel in der Oberstufe ein solches Halb­jah­res­zeug­nis ausgestellt wird.

Das Abschlusszeugnis enthält die jeweils letzten Noten aller Fächer des Bildungsgangs, also auch die der vorzeitig abgeschlossenen, sowie die Berufsschulabschlussnote, die aus den Noten des Abschlusszeugnisses errechnet wird.

Berufsschulabschluss

Der Berufsschulabschluss ist unabhängig vom Bestehen der Gesellen­prüfung. Er ist der Abschluss eines staatlichen Bildungsgangs, während die Gesellenprüfung eine Kammerprüfung in Wahrnehmung der Inter­essen des ausbildenden Handwerks ist.

Der Berufsschulabschluss wird erteilt, wenn die Leistungen auf dem Abschlusszeugnis in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Lässt sich diese Bedingung durch Besei­ti­gen nur einer weiteren mangelhaften Leistung erfüllen, so ist eine Nach­prüfung möglich.

Integrierter Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I

Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I – Haupt­schul­ab­schluss nach Klasse 10 – gleichwertig. Der Hauptschulabschluss wird allerdings nur erteilt, wenn er im Vorfeld noch nicht erlangt wurde.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den mittleren Abschluss – Fachoberschulreife -, wenn bei der Durchschnitts­note des Berufsschulabschlusszeugnisses mindestens eine 3,0 erreicht wurde, die Gesellenprüfung bestanden wurde und die für die Fachober­schulreife notwendigen Englischkenntnisse nachwiesen wurden. Der not­wendige Englischkurs kann am BK Borken besucht werden.

Zwischen- und Gesellenprüfung

Zwischen- und Gesellenprüfungen sind keine schulischen (staatlichen), sondern Kammerprüfungen, die vom örtlichen Prüfungsausschuss im Auftrag der Handwerkskammer abgenommen werden. Die Verbindung zur Berufsschule ist in der Person des Fachlehrers gegeben, der Mitglied des Prüfungsausschusses ist, sowie in den Prüfungsinhalten, die auch Lerninhalte der Berufsschule sind.

Die fachtheoretischen und fach­prak­tischen Prüfungsaufgaben werden nach derzeitiger Praxis in Kooperation zwischen den örtlichen Prüfungsausschüssen in Borken, Bocholt und Ahaus unter Mitwirkung der überbetrieblichen Ausbildungs­stätte West­münsterland Ahaus zusammengestellt. Mehr Informationen zur Zwi­schen- und Gesellenprüfung gibt es in der Verordnung über die Aus­bildung.

Informationsmaterial

Flyer Berufsausbildung Konditor/in

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