Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r
Aufnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich ist nach § 38 des Schulgesetzes jeder – auch volljährige Auszubildende -, der in einem Ausbildungsverhältnis steht, berufsschulpflichtig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs begonnen wurde.
Die schulische Vorbildung der Schülerinnen und Schüler ist uneinheitlich: Die überwiegende Mehrheit hat das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder Fachabitur (Fachhochschulreife) bzw. den schulischen Teil des Fachabiturs. Aber es gibt am BK Borken natürlich auch Schülerinnen und Schüler bspw. mit FOR, die erfolgreich die Ausbildung zum/ zur Steuerfachangestellten absolvieren.
Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalte
3 Jahre; Verkürzung gem. BBiG möglich. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung den gemeinsamen Auftrag, zur qualifizierten Fachkraft auszubilden.
Unterrichtsfächer
Die Inhalte der Lernfelder werden in folgenden Unterrichtsfächern vermittelt:
Berufsbezogener Bereich
Berufsübergreifender Bereich
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht an der Berufsschule findet in Teilzeitform statt. Als Steuerfachangestellter hat man an 1,5 Tagen in jeder Woche Unterricht. Die restlichen 3-3,5 Tage verbringt der Auszubildende im Betrieb.
Am BK Borken werden die Steuerfachangestellten bislang an folgenden Tagen unterrichtet:
Unterstufen: mittwochs und freitags
Mittelstufen: montags und dienstags
Oberstufen: donnerstags und freitags
Prüfungen
1. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist nach ca. einem Jahr (Beginn des 2. Ausbildungsjahres) abzulegen. Sie besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil (180 Minuten), in dem praxisbezogene Fälle oder Aufgaben der drei Prüfungsfächer Steuerwesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde zu lösen sind.
2. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird vor der Steuerberaterkammer abgelegt. Insgesamt erstreckt sich die Prüfung über drei schriftliche Prüfungsgebiete
1. Steuerwesen (150 Minuten),
2. Rechnungswesen (120 Minuten) und
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)
sowie die mündliche Prüfung im Prüfungsfach Mandantenorientierte Sachbearbeitung. Im mündlichen Prüfungsfach soll der Prüfling ausgehend von einer kurzen Vorbereitungszeit berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen.
Berufsausübung
(ausgewählte Merkmale)
Tätigkeiten Steuerfachangestellte
Diese Aufgaben werden in allen Steuerberaterpraxen mittels PC unterstützt. Deshalb besteht hier ein weiteres interessantes Betätigungsfeld, das über die eigentliche Tätigkeit hinaus spezielle zusätzliche Kenntnisse erfordert, vor allem auch bei der Anwendung berufsbezogener Software.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Kosten
Die Auszubildenden erhalten von ihrem Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Anmeldung und weitere Informationen
Anmeldungen erfolgen ausschließlich über www.Schüleranmeldung.de
Mechtild Kluger
E-Mail: Mechtild Kluger