Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r2021-11-07T16:38:04+01:00

Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/-r

Laden...

Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich ist nach § 38 des Schulgesetzes jeder – auch volljährige Auszubildende -, der in einem Ausbildungsverhältnis steht, berufsschulpflichtig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Vollendung des einundzwan­zigsten Lebensjahrs begonnen wurde.

Die schulische Vorbildung der Schülerinnen und Schüler ist uneinheitlich: Die überwiegende Mehrheit hat das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder Fachabitur (Fachhochschulreife) bzw. den schulischen Teil des Fachabiturs. Aber es gibt am BK Borken natürlich auch Schülerinnen und Schüler bspw. mit FOR, die erfolgreich die Ausbildung zum/ zur Steuerfachangestellten absolvieren.

Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Freude am serviceorientierten Umgang mit Menschen
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Interesse an steuerrechtlichen und rechtlichen Fragen
  • ein Gefühl für Zahlen
  • Teamfähigkeit
  • die Fähigkeit zu analytischem Denken, um sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten
  • selbständiges und zuverlässiges Arbeiten
  • keine Scheu vor Fach- und Gesetzestexten haben
  • Bereitschaft für eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung

Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalte

3 Jahre; Verkürzung gem. BBiG möglich. Die Berufsschule und die Ausbildungs­betriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung den gemeinsamen Auftrag, zur qualifizierten Fachkraft auszubilden.

Unterrichtsfächer

Die Inhalte der Lernfelder werden in folgenden Unterrichtsfächern vermittelt:

Berufsbezogener Bereich

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Steuerlehre
  • Rechnungswesen
  • Datenverarbeitung

Berufsübergreifender Bereich

  • Politik
  • Deutsch/Kommunikation
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Religionslehre
  • Differenzierungsbereich: Zusatzqualifikation Lohn und Gehalt

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht an der Berufsschule findet in Teilzeitform statt. Als Steuerfachangestellter hat man an 1,5 Tagen in jeder Woche Unterricht. Die restlichen 3-3,5 Tage verbringt der Auszubildende im Betrieb.

Am BK Borken werden die Steuerfachangestellten bislang an folgenden Tagen unterrichtet:

Unterstufen: mittwochs und freitags
Mittelstufen: montags und dienstags
Oberstufen: donnerstags und freitags

Prüfungen

1. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist nach ca. einem Jahr (Beginn des 2. Ausbildungsjahres) abzulegen. Sie besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil (180 Minuten), in dem praxisbezogene Fälle oder Aufgaben der drei Prüfungsfächer Steuerwesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde zu lösen sind.

2. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird vor der Steuerberaterkammer abgelegt. Insgesamt erstreckt sich die Prüfung über drei schriftliche Prüfungsgebiete

1. Steuerwesen (150 Minuten),
2. Rechnungswesen (120 Minuten) und
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

sowie die mündliche Prüfung im Prüfungsfach Mandantenorientierte Sachbearbeitung. Im mündlichen Prüfungsfach soll der Prüfling ausgehend von einer kurzen Vorbereitungszeit berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen.

Berufsausübung

(ausgewählte Merkmale)

Tätigkeiten Steuerfachangestellte

  • übernehmen die Finanzbuchhaltung mit lfd. betriebswirtschaftlicher Auswertung
  • bereiten die Jahresabschlüsse von Unternehmen vor
  • fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • beteiligen sich an der Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • prüfen Steuerbescheide des Finanzamtes

Diese Aufgaben werden in allen Steuerberaterpraxen mittels PC unterstützt. Deshalb besteht hier ein weiteres interessantes Betätigungsfeld, das über die eigentliche Tätigkeit hinaus spezielle zusätzliche Kenntnisse erfordert, vor allem auch bei der Anwendung berufsbezogener Software.

Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachassistenten/-in bzw. zum/zur Steuerfachwirt/-in bei der zuständigen Steuerberaterkammer (nach mindestens dreijähriger Berufstätigkeit)
  • Fortbildungsprüfung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in
  • Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerberater/-in oder Wirtschaftsprüfer/-in (für besonders qualifizierte Steuerfachangestellte, die mindestens 10 Jahre hauptberuflich eine entsprechende berufspraktische Tätigkeit ausgeübt haben)

Kosten

  • Der Besuch der Berufsschule ist schulgeldfrei.
  • Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen teilweise kosten­los zur Verfügung gestellt.

Die Auszubildenden erhalten von ihrem Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Anmeldung und weitere Informationen

Anmeldungen erfolgen ausschließlich über www.Schüleranmeldung.de

Mechtild Kluger

E-Mail: Mechtild Kluger

Informationsmaterial

Flyer Berufsschule Steuerfachangestellte/ -r

Berufsschule Ausbildungsbereiche

Aktuelles

Nach oben