Zweijährige Höhere Berufsfachschule Gesundheit/Soziales
Die Höhere Berufsfachschule ist ein zweijähriger Bildungsgang, der dich auf einen Beruf im sozialen oder medizinischen Bereich vorbereitet, indem du wesentliche Kompetenzen erwirbst, die du für ein späteres Berufsleben benötigst.
Hier die Informationen über den Bildungsgang in der Langversion (PowerPoint Präsentation).

Wann sollte ich mich für diesen Bildungsgang entscheiden?
Hast du Freude an sozialen, medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten und gerne Kontakt mit Menschen? Interessiert es dich, wie unser Körper aufgebaut ist und wie unsere Organe funktionieren, wie man gesund bleiben kann oder wodurch man krank werden kann?
Wenn du zusätzlich den Sekundarabschluss I bzw. die Fachoberschulreife (den mittleren Bildungsabschluss) besitzt, kannst du dich bei uns bewerben. Ein Qualifikationsvermerk ist dabei nicht notwendig.
Profil des Bildungsganges
Diese Schulform ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die

Wie ist der Unterricht strukturiert?
Der Unterricht orientiert sich an den kompetenzorientierten Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen. Handlungs- und Lernfelder führen durch die vielfältigen Inhalte der einzelnen Unterrichtsfächer. Folgende Fächer werden erteilt:
Das Fach des beruflichen Schwerpunktes, also Gesundheitswissenschaften sowie die allgemeinbildenden Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch bilden die Prüfungsfächer für die Abschlussprüfung der Fachhochschulreife (schulischer Teil).
Wie läuft das mit dem Praktikum?
12 Wochen Praktikum werden den Schülerinnen/Schülern nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 12 automatisch von der Schule bescheinigt. Diese Möglichkeit ergibt sich:
Diese 12 Wochen werden auf die notwendigen, insgesamt 24 Wochen Praktikum angerechnet, die benötigt werden, um aus der Fachhochschulreife (schulischer Teil) eine vollwertige Fachhochschulreife zu machen, die dann zu einem Studium an einer Fachhochschule (FH) berechtigt.
Die noch verbleibenden 12 Wochen können unmittelbar vor oder nach dem Bildungsgang bzw. während der Ferienzeiten abgeleistet werden. Sie sind auch nur dann erforderlich, wenn direkt nach dem Abschluss des Bildungsganges ein Studium angestrebt wird.
Alle Praktika müssen mit der Schule abgesprochen und durch diese genehmigt sein. Der Praktikumsbetrieb bescheinigt die ordnungsgemäße Durchführung auf einem in der Schule erhältlichen Formblatt.
Wird ein Praktikum in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe abgeleistet, so muss ggf. dem Träger die persönliche Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachgewiesen werden.
Wer nach der Höheren Berufsfachschule – Schwerpunkt Gesundheit – eine Ausbildung anstrebt, der bekommt automatisch nach Abschluss der Ausbildung die vollständige Fachhochschulreife bzw. die verbleibenden 12 Wochen Praktikum angerechnet.