Falschgeld

Am 16.01.2019 und 18.01.2019 hielten zwei Referenten der deutschen Bundesbank in Klassen des Einzel- und Großhandels sowie der Kaufleute für Büromanagementeinen informationsreichen Vortrag über das Thema Falschgeld.

Zunächst fingen die Herren der deutschen Bundesbank an, darüber zu berichten, wie unser Geldkreislauf funktioniert.Es wurde uns anschaulich erklärt, in welchem Bereich des Wirtschaftskreislaufes, das „Falschgeld“ in den Umlauf gebracht werden kann. Zu 99% nämlich im EINZELHANDEL. Trotz Schulungen zur Erkennung des Falschgeldes gelingt es heute den Tätern dennoch, das Falschgeld „unter zu jubeln“. Die Täter nutzen dafür stressige Momente des Kassierers aus.

Als Falschgeld werden Münzen und Geldscheine bezeichnet, welche gesetzliche Zahlungsmittel imitieren sollen oder nicht von der jeweiligen Zentralbank autorisiert sind. Sie sollen dem arglosen Inhaber den Wert von echtem Geld vortäuschen.Ein Sicherheitshinweis sind die verschiedenen Größen und Farbgebung der Banknoten.

Auf was muss man achten?

Um im Verkauf kein „Falschgeld“ anzunehmen, gibt es verschiedene Merkmale und Techniken, um falsche Banknoten zu erkennen, welche man im Verkauf schnell und einfach anwenden kann.

Zuerst mal fühlt man das Material.

Das Material eines echten Scheins besteht aus Baumwolle und ist daher sehr rau. Ein falscher Schein hingegen ist in der Regel glatter als ein echter Schein. Danach schaut man auf die Vorderseite des Scheines, unten links befindet sich eine Wertzahl in Smaragdgrün. Beim Kippen dieses Scheines wandert ein heller Balken aufwärts bzw. abwärts.

Eine weitere Prüfung besteht darin, über die Kennziffer am Rande der Banknote zu fühlen.Diese Schrift ist dicker aufgedruckt als alles andere auf der Banknote, deshalb ist diese auf die Echtheit durch fühlen sehr leicht zu bestimmen.

Weitere Sicherheitsmerkmale sind mit der interaktiven Schulung der Bundesbank zu üben. https://www.bundesbank.de/static/dokumentation/bargeld/wbt/start.htm

Die richtige Reaktion bei dem Erlangen von Falschgeld ist wichtig!

Grundsätzlich gilt: Benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei, wenn Sie Falschgeld (Banknoten und Münzen) erhalten haben.

Als falsch verdächtige Münzen sind bei der zuständigen Filiale der Bundesbank einzureichen!!

Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.

Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

2019-01-27T20:53:08+01:00
Nach oben